myBuKs erfüllt die Kriterien zu GoBD (“Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“)
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/Datenzugriff_GDPdU/2014-11-14-GoBD.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Grunds%C3%A4tze_zur_ordnungsm%C3%A4%C3%9Figen_F%C3%BChrung_und_Aufbewahrung_von_B%C3%BCchern,_Aufzeichnungen_und_Unterlagen_in_elektronischer_Form_sowie_zum_Datenzugriff
Für ein Kassensystem bedeutet dies:
- Jede Einnahme und Ausgabe ist einzeln aufzuzeichnen
- myBuKs speichert jede Bestellung elektronisch im csv Format (im Export liegen diese im Ordner "data/order/jahr/monat")
- Um einen Bericht aus diesen daten zu erstellen, verwenden Sie im Menüpunkt "Abrechung" den Button "Alte Bestellungen"
- Einzeldaten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden
- Alle Daten werden bei myBuKs auf dem Server gespeichert. Über den Export können Sie die Daten auf Ihrem Computer sichern. Halten Sie diese Sicherungen 10 Jahre vor.
- Daten müssen jederzeit verfügbar sein
- Alle Daten werden bei myBuKs auf dem Server gespeichert und können jederzeit abgerufen werden.
- Sie können dem Steuerprüfer ein eigenes Konto unter Mitarbeiterverwaltung erstellen. Somit erhält er Zugriff auf steuerrelevante Daten
- Daten müssen in einen dem Finanzamt lesbaren Format zur Verfügung stehen
- myBuKs speichert die Daten im PDF Format sowie die Einzelbestellungen im CSV Format. Hieraus können Berichte erstellt werden (siehe oben)
- Die Daten müssen manipulationssicher, unveränderbar und jederzeit lesbar gespeichert werden
- Die Daten sind auf dem Server gespeichert und können vom Betrieb nicht geändert werden
- Die Daten können jederzeit geladen werden
- Eine Änderung der CSV Daten führt dazu das die Summe nicht mehr mit dem Tages/Monatsbericht übereinstimmt
- Eine Verdichtung der Daten (Zusammenfassung der Einzelbuchungen im Tages- oder Monats-Z-Bericht) ist unzulässig
- Der Tages- oder Monats-Z-Bericht dient als PDF zur Kontrolle der Summen und der MWSt
- Einzelbestellungen werden seperat gespeichert
- Ebenso ist das Vorhalten der Daten ausschließlich in gedruckter Form ("Z-Streifen" oder "Journal-Streifen") unzulässig.
Um aus Ihren Einzelbestellungen ein Bericht zu erzeugen, klicken Sie im Menü unter "Abrechnung" auf "Alte Bestellungen"
Über das Wolkensymbol mit der Lupe können Sie sich einen Bericht mit den Daten auf dem Server erstellen lassen
Wenn Sie in das leere Fenster klicken, wird ein Bericht mit den Daten aus Ihrem Backup erstellt (CSV Datei - siehe oben)